Der Ablauf Ihrer Versorgung in 5 Schritten
OrCam ist ein im Hilfsmittelverzeichnis eingetragenes Hilsfmittel und die Kosten für eine Versorgung können von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Beratung bei Ihnen Zuhause, bei Reinecker oder in einer Low Vision Sprechstunde. Unser Low Vision Berater füllt mit Ihnen einen Testbericht aus, der alle wichtigen Informationen zur Wahl des geeigneten Hilfsmittels enthält.
Sie erhalten von uns: Testbericht, Prospektmaterial und gegebenenfalls einen Rückumschlag.
Sofern uns diese noch nicht vorliegt, erhalten Sie beim Augenarzt die Verordnung 8a, mit der das Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt wird. Bitte bringen Sie zum Augenarzt den Testbericht sowie ihre Versichertenkarte mit. Die Verordnung 8a schicken Sie dann an Reinecker und wir kümmern uns um alle weiteren Schritte.
Ist die Verordnung bei Reinecker eingegangen, prüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ihre Krankenkasse prüft nun die Unterlagen und meldet sich bei Ihnen und parallel bei uns mit den Details zur Kostenübernahme.
Sobald wir die Genehmigung der Krankenkasse erhalten haben, werden die nächsten Schritte veranlasst. Bei voller Kostenübernahme des Hilfsmittels erfolgt die direkte Auslieferung. Bei Teilübernahme erhalten Sie ein Angebot über den zu zahlenden Eigenanteil und nachdem Reinecker das von Ihnen unterzeichnete Angebot vorliegt, erfolgt die Auslieferung.
Bei großen Systemen und individuell anzupassenden Hilfsmitteln erfolgt die Auslieferung und Einweisung durch geschultes Personal. Im Vorfeld wird der Liefertermin mit Ihnen abgestimmt. Mobile Systeme oder optische Hilfsmittel wie z.B. Lupen werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Wichtig: Geben Sie die unterschriebenen Lieferpapiere unserem Mitarbeiter mit oder senden Sie diese per Post an uns zurück.